Allgemeine Bedingungen für die Leistungen von Support-Services

cloudservices.one – Albertstr. 1 – D-41751 Viersen

– im Folgenden cloudservices.one genannt –

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Leistungen der Support-Services, auch Hotline genannt, durch cloudservices.one und ihre Inanspruchnahme durch den Anwender, soweit diese Leistungen vom Anwender bestellt wurden.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Anwenders werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch und selbst im Fall der Leistung nicht Vertragsbestandteil.

2. Gegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die zur Verfügung Stellung eines Support-Service, wie er durch die folgenden Vertragspunkte festgelegt wird. 

Der Support berechtigt Anwender (lt. Absatz 9) des Kunden, Fragen zu Haufe X360 Produkten, Zusatzpaketen oder sonstigen Software-Paketen zu stellen. Sie erhalten eine fachkundige und verständliche Auskunft zur Lösung der  entstandenen Aufgabenstellung.

cloudservices.one ist berechtigt, diese Allgemeinen Bedingungen zu ändern, indem sie den Anwender im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuunguns- ten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Anwender nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.

3. Leistungen

3.1 Vertragliche Leistungen für alle Services
  • Entgegennahme der eingehenden Anfragen per Telefon, Fax oder E-Mail
  • Hotline-Beratung von inhaltlichen Fragen mit dem Ziel den Kunden in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachgerecht durchzuführen, sowie Probleme selber zu beheben oder zum Umgehen. Eine Problemlösung ist jedoch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung.
  • Kunde kann Anfragen direkt in das Helpdesk System einstellen
  • Identifizierung des Anfragenden
  • Problemaufnahme und Ticketerstellung. Alle Anfragen und die wesentlichen Aussagen werden protokolliert
  • Problemanalyse und Problemqualifizierung
  • Weiterleitung des Tickets an die verantwortlichen Stellen bei cloudservices.one
  • Durchführung notwendiger Rückrufe beim Anwender, wenn sich der Rückruf auf das gleiche Ticket bezieht
     
3.2 Vertragliche Leistungen Hotline Vertrag

cloudservices.one garantiert eine Reaktionszeit innerhalb der in Punkt 8 festgelegten Leistungszeit je nach Fehlerklasse.

Die Reaktionszeiten währen der Geschäftszeiten des cloudservices.one sind:

1. Fehlerklasse 1: <= 1 Arbeitstag

2. Fehlerklasse 2: <= 2 Arbeitstage

3. Fehlerklasse 3: <= 3 Arbeitstage

4. Fehlerklasse 4: <= 5 Arbeitstage

Fehlerklassen Haufe X360

Fehlerklasse 1 – Kritischer Fehler auf einem Livesystem. Die Applikation ist nicht verfügbar oder kritische Prozesse sind generell nicht ausführbar. Es gibt keinen Workaround. Kritische Sicherheitslücken werden ebenfalls als Fehlerklasse 1 klassifiziert.

Fehlerklasse 2 – Die Applikation ist verfügbar, jedoch nur mit Einschränkungen nutzbar. Es gibt keinen zumutbaren Workaround. Weiter wird eine signifikante Einschränkung der Performance als Fehlerklasse 2 klassifiziert.

Fehlerklasse 3 – Einfache Fehler. Die Applikation ist weiterhin nutzbar. Es gibt zumutbare Workarounds.

Fehlerklasse 4 – Sonstige, unwesentliche oder kosmetische Fehler

3.3 Zusatzleistungen nach gesonderter Vereinbarung (kein Vertragsbestandteil)

Auf Wunsch des Kunden wird cloudservices.one auf- getretene Probleme beseitigen.

Die Beseitigung der aufgetretenen Probleme kann dabei nach Art und Schwere entweder

  • über Fernwartung oder
  • vor Ort

bewerkstelligt werden.

Diese und weitere Leistungen, wie Beratung, Schulung, Installationsunterstützung, Auswertungen, Anpassungen, Datenprobleme, Serverkonfiguration und Systemadministration sind nicht Bestandteile dieses Vertrags. Sie werden nach der aktuell gültigen Dienstleistungspreisliste der cloudservices.one nach Aufwand abgerechnet.

Alle Dienstleistungen, die über das vereinbarte Zeitkontingent hinausgehen, werden zu der aktuell gültigen Dienstleistungspreisliste der cloudservices.one nach Aufwand abgerechnet.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass die Überwachung mit der Fernwartungssoftware mit dem Netzwerkprotokoll TCP/IP betrieben werden kann.

Der Kunde unterstützt bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung kostenfrei. 

Eingriffe des Kunden oder Dritter in die betreuten Systeme sind ausgeschlossen. Fehler, die daraus entstehen, sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt. Die Behebung solcher Fehler sind aus diesem Grund kostenpflichtig.

5. Preis und Zahlungsmodalitäten

5.1 Vergütung der Vertragsleistung

Der Gesamtpreis für die unter Punkt 3 aufgeführten Leistungen werden in einem individuellen Angebot ausgewiesen.

Die Abrechnung erfolgt immer nach Aufwand.

Die Kontingent-Beträge werden jährlich im Voraus fällig.

Die Basis sämtlicher Leistungen ist die aktuell gültige Preisliste.

Die Beträge werden durch cloudservices.one vom Konto des Kunden abgebucht. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde der cloudservices.one  eine Einzugsermächtigung für sein Konto.

5.2 Erweiterungen

Erweitert der Anwender die Clients oder die Software allgemein, ist cloudservices.one berechtigt die Vergütung entsprechend anzupassen.

5.3 Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten

Leistungen, die außerhalb der Geschäftszeiten der cloudservices.one erbracht werden, wer- den entsprechend den auf der Dienstleistungspreisliste der cloudservices.one genannten Zuschlägen berechnet.

5.4 Preisanpassung

cloudservices.one ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Gebühren berechtigt. cloudservices.one kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Gebühren mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen.

5.5 Zahlungsverzug

Gerät der Anwender in Zahlungsverzug, ist cloudservices.one berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Rechte von cloudservices.one bleiben unberührt.

5.6 Zurückbehaltungsrecht

Der Anwender ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Haftung

6.1 Haftung für Datensicherheit

cloudservices.one garantiert durch ihre Kontrollen nicht dafür, dass alle Daten ordnungsgemäß gesichert worden sind.

cloudservices.one gewährleistet lediglich eine korrekt durchgeführte Überprüfung der Sicherungsroutinen.

Die Sicherung von Daten ist ausschließlich Sache des Kunden. Eine Haftung für verloren gegangene, beschädigte oder in sonstiger Weise unbrauchbar gewordene Daten des Kunden durch cloudservices.one ist ausgeschlossen, sofern die Schädigung durch cloudservices.one nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

Eine vom Kunden durchgeführte Datensicherung wird von cloudservices.one nicht überprüft.

Erhält cloudservices.one vom Kunden den Auftrag, eine oder mehrere Datensicherungen für den Kunden
durchzuführen, so stellt das einen gesonderten Auftrag dar. Für diesen wird jetzt schon die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit auf insgesamt 5.000,00 € begrenzt.

6.2 Haftung für Schäden durch
Fremdzugriffe

Wir weisen darauf hin, dass durch die Einrichtung eines Remotezugangs über Modem, ISDN-Karte oder Router für die Online-Wartung, der Server, Arbeitsplatzrechner und andere Netzwerkeinrichtungen auch für Fremde erreichbar sein können, wenn diese über die entsprechenden Zugangsdaten verfügen.

cloudservices.one wird das Zugangskennwort des Servers in Absprache mit dem Kunden wechseln,
um dieses Risiko zu minimieren. cloudservices.one ist nicht verpflichtet, die Zugänge Dritter zum Server zu überwachen bzw. zu kontrollieren.

cloudservices.one übernimmt für Schäden, die durch Zugriffe von Dritter, nicht durch cloudservices.one be- auftragter Seite entstehen, keine Haftung, es sein denn, der Zugriff wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der cloudservices.one erst ermöglicht.

6.3 Gewähr

cloudservices.one übernimmt keine Gewähr für die Softwarepakete der Hersteller als die, die der Hersteller anbietet. 

Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige Umstände, die Pflegemaßnahmen erforderlich machen, sind cloudservices.one vom Kunden umgehend mitzuteilen.

7. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Unterzeichnung des Angebots oder des Auftrags oder zum vereinbarten Leistungsbeginn. Der Vertrag läuft wenigstens 12 Monate. Danach verlängert er sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten und 1 Werktag zum Ablauftermin gekündigt wird. 

Der vereinbarte Leistungszeitraum ergibt sich aus der aktuellen Abrechnung. Das Recht zur  außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8. Leistungszeit

Die vereinbarten Leistungen werden von der cloudservices.one während der üblichen Geschäftszeit (Mo. – Fr. 08.30 h – 17.00 h) erbracht.

9. EDV-Beauftragte/r

Der Kunde ernennt zwei Personen zu IT-Beauftragten für sein IT-Netzwerk: Diese teilt er cloudservices.one schriftlich mit.

Damit die laufende Betreuung des Netzwerkes reibungslos verläuft, wird cloudservices.one alle das Netzwerk betreffenden Belange jeweils mit einem der genannten IT- Beauftragten erledigen. 

Damit telefonische Fragen reibungslos und zügig durch cloudservices.one bearbeitet werden können, sind nur die IT-Beauftragten befugt, direkt mit cloudservices.one Kontakt aufnehmen. Die restlichen Mitarbeiter des Betriebes des Kunden wenden sich mit Ihren Fragen an einen der beiden IT- Beauftragten.

10. Verschwiegenheitsvereinbarung

cloudservices.one und der Kunde verpflichten sich betriebsinterne Tatsachen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Informationen über Struktur, Organisation, Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie alle übrigen Tatsachen über persönliche,  wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse des jeweils anderen Vertragspartners, von denen cloudservices.one oder der Kunde Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln und über dieses Stillschweigen zu bewahren.

Insbesondere verpflichten sich cloudservices.one und der Kunde die zuvor genannten Tatsachen, Informationen und Geheimnisse Dritten nicht zugänglich oder verfügbar zu machen und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

Weiter verpflichten sich cloudservices.one und der Kunde diese Tatsachen, Informationen und Geheimnisse auch nicht für eigene Zwecke zu verwenden oder in einer anderen Weise von diesem Gebrauch zu machen.

11. Abwerbungsverbot von
Mitarbeiter

Beiden Vertragsparteien ist es während der Vertragsdauer und innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung dieser Vereinbarung untersagt, selbst und/oder durch einen Dritten die Abwerbung eines Mitarbeiters, welcher noch in einem Vertragsverhältnis zu der anderen Vertragspartei steht, vorzunehmen und/oder dieses zu veranlassen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichten die beiden Vertragsparteien zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 €. Die geschädigte Partei behält sich dabei weitere Ansprüche ausdrücklich vor.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der Beratungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung bzw. Aufhebung des Schriftformzwanges selbst unterliegen der Schriftform.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der cloudservices.one auf Dritte zu übertragen.

Für die Geschäftsbeziehungen der cloudservices.one mit dem Kunden gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der cloudservices.one, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistungen werden die AGBs anerkannt. Der Einbezug der AGBs gilt auch für nachfolgende Aufträge, selbst wenn darüber nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Entgegenstehende oder abweichende AGBs des Kunden erkennt cloudservices.one nicht an, es sei denn den AGBs wird im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Die AGBs werden Vertragsbestandteil.

Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht, es sei denn der Vertragszweck ist durch die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit der Klausel nicht mehr erreichbar.

An die Stelle einer unwirksamen oder ungültigen Klausel tritt eine gültige Klausel, die den Regelungszweck, der weggefallenen Klausel so weit wie möglich beinhaltet.

Für Punkte, die durch diesen Vertrag nicht geregelt sind, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der cloudservices.one. Sollten die Regelungen dieses Vertrags mit den AGB der cloudservices.one nicht in Einklang stehen, so haben die Regelungen dieses
Vertrags Vorrang.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one für Lieferungen und Leistungen

cloudservices.one – Albertstr. 1 – D-41751 Viersen

– im Folgenden cloudservices.one genannt –

Stand Dezember 2024

1. Anwendbarkeit und Akzeptanz

1.1 Allen Angeboten und Aufträgen für Lieferungen und Leistungen der COSIB GmbH liegen mangels gesonderter Vereinbarung im Einzelfall die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zugrunde. Dies gilt auch, soweit bei laufenden Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme hierauf nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, sofern der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichem Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.

1.3 Soweit in der Auftragsbestätigung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, hierauf verwiesen wird, können ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen, insbesondere die Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen sowie die Allgemeinen Software-Pflegebedingungen von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one. Diese gehen im Rahmen ihres Anwendungsbereichs den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen vor.

1.4 Lieferungen und Leistungen der COSIB GmbH und weiterer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können durch schriftliche produkt- bzw. leistungsspezifische Bedingungen der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, bzw. des Herstellers ergänzt werden. Die den Produkten beiliegenden Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hersteller werden in die Überlassungsbedingungen der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, mit einbezogen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Alle von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, abgegebenen Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, schriftlich bestätigt worden sind. Die Auftragsbestätigung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ist für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nicht innerhalb von 8 Tagen nach Datum ihrer Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one.

2.2 An Leistungs- und Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Testprogrammen und anderen Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen des Angebots überlassen werden, behält COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, sich sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, Dritten zugänglich gemacht werden. Die darin sowie in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Informations- und Werbematerialien enthaltenen produktbeschreibenden Angaben und technischen Daten werden sorgfältig erstellt, stellen jedoch mangels ausdrücklicher Kennzeichnung als solche keine Beschaffenheitsgarantien dar.

3. Liefer- und Leistungsgegenstand

3.1 Der Liefer- und Leistungsgegenstand ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, wenn COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nicht innerhalb von 8 Tagen nach Datum ihrer Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zuging.

3.2 Die Beschaffenheit der von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen vertraglichen Unterlagen. Zur Beschaffenheit gehören nicht Eigenschaften, die aufgrund von Prospektmaterial oder Werbeaussagen erwartet werden können, es sei denn, COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und in den Vertrag mit einbezogen. Technisch bedingte Änderungen bleiben auch nach Vertragsschluss vorbehalten, sofern sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die vereinbarte Funktionalität des Liefer- oder Leistungsgegenstands haben.

3.3 Die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, kann ihre Leistungen durch Dritte erbringen lassen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung in der Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Sitz der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one. Zu den Preisen kommen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen hinzu. In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Reisekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

4.2 Vorbehaltlich einer anders lautenden Auftragsbestätigung sind die Rechnungen der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, innerhalb von sieben Tagen ab Ausstellung ohne Abzug zu zahlen. Teilleistungen werden mit ihrer Ablieferung in Rechnung gestellt. Bei Mitnahmekäufen ist der Rechnungsbetrag sofort bar fällig. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine nach Fälligkeit erfolgende Mahnung nicht leistet. Spätestens tritt der Verzug auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein.

4.3 Im Falle des Zahlungsverzugs ist COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab Verzugsbeginn berechtigt. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, ohne vorherige Ankündigung ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen auszuüben oder insoweit Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen. Weiterhin steht COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, in diesem Fall das Recht zu, ohne Rücksicht auf die Laufzeit angenommener Wechsel Barzahlung gegen Rückgabe der Wechsel zu verlangen. Gleiches gilt, wenn COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt werden, die begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen.

4.5 Wechsel- oder Scheckzahlung ist nur aufgrund vorheriger Vereinbarung möglich. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber; als Zahlungszeitpunkt gilt die Wechsel oder Scheckeinlösung, beim Wechsel oder Scheckverfahren der Zeitpunkt der Enthaftung. Alle Kosten und Spesen für die Diskontierung oder Einziehung der Wechsel trägt der Kunde.

4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche nicht ausdrücklich von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Kunden nicht zu.

4.7 Stimmt die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nach Zustandekommen des Liefervertrages der Übertragung dieses Vertrages vom Kunden auf ein Leasingunternehmen zu, so hat der Kunde für den Zeitraum der vorgesehenen Ablieferung des Liefergegenstandes bis zum Zustandekommen der Eintrittsvereinbarung zwischen der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, und dem Leasingunternehmen Zinsen in entsprechender Anwendung von Ziffer 4.3 zu leisten.

4.8 Die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, behält sich das Recht vor, bei einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Personalkosten-, Arbeitsmittel- oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 4,5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde, wenn er nicht Kaufmann ist, das Recht, von COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages zu verlangen. Dieses Verlangen ist binnen zwei Wochen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung schriftlich geltend zu machen.

4.9 Der Kunde darf gegen Preis- bzw. Vergütungsforderungen der COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Kunde Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

5. Rücktritt

5.1 Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten steht COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ein vertragliches Rücktrittsrecht zu nachfolgender Maßgabe:

5.2 Die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, kann vom Vertrag zurücktreten, wenn – der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht, oder – die Kreditwürdigkeit entfällt und der Kunde trotz Aufforderung zur Zahlung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist, oder – die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl die COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen.

6. Gefahrenübergang, Liefer- und Leistungszeit

6.1 Bei Warenlieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudser-vices.one, verlässt, im Falle ihrer Abholung durch den Kunden mit der Anzeige der Abholbereitschaft. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit keine schriftlichen Anweisungen des Kunden vorliegen, bestimmt COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, die Art des Versands. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ist jedoch bereit, in diesem Fall auf Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

6.2 Ziffer 6.1 gilt auch dann, wenn eine Installation des Liefergegenstands beim Kunden durch COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, vereinbart wurde, es sei denn, es handelt sich um eine Liefer- und Installationsverpflichtung im Rahmen eines Werkvertrags; in diesem Fall geht die Gefahr erst mit Abnahme des Werkes über.

6.3 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist die Angabe von Terminen für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen unverbindlich. Fest vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen frühestens mit Zugang der Auftragsbestätigung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere also nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Auslieferungslager verlassen hat oder die Abhol- bzw. Versandbereitschaft angezeigt ist. Dies gilt auch dann, wenn vertraglich eine Abnahme bedungen ist oder eine Installationsverpflichtung von Seiten COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, besteht und der Kunde zum Zeitpunkt der vereinbarten Leistungszeit seine gebotenen Mitwirkungshandlungen nicht erbringt.

6.4 COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ist bemüht, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Ist COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung in Verzug, so ist der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – berechtigt Schadensersatz zu verlangen, sofern die Parteien dieses individualvertraglich vereinbart haben. Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht oder so weit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit bzw. für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

6.5 Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden im Falle der verspäteten Lieferung oder Leistung bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, die Verspätung zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er nach Fristablauf wegen der Verspätung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung oder Leistung besteht.

6.6 Unverschuldete Betriebsstörungen (Materialmangel, Streiks) und andere Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, für die Dauer des Fortbestehens des Hindernisses von der Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Soweit COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, von der Leistungsverpflichtung frei wird, gewährt COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6.7 Teillieferungen und –leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

7. Urheberrechte, Lizenzbedingungen für Software

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die an der gelieferten Ware oder dem im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Werk, insbesondere an Software bestehenden Urheber- und sonstigen geistigen Schutzrechte zu beachten.

7.2 Bei der Lieferung von Software fremder Hersteller (Fremdsoftware) verpflichtet sich der Kunde, die gelieferte Software nur in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers zu nutzen und im Falle ihrer Weiterveräußerung, sofern eine solche zulässig ist, dem Erwerber die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen.

7.3 Für die Nutzung von Standard-Software von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, finden mangels anderweitiger Vereinbarungen die Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen von COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen Anwendung.

7.4 Bei der individuellen Erstellung von Software im Kundenauftrag oder der Vornahme individueller Anpassungsprogrammierungen (Individualsoftware) erhält der Kunde mangels anderweitiger Vereinbarung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dem jeweiligen Leistungsergebnis. An Änderungen und Ergänzungen von Standardsoftware, die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, hergestellt oder geliefert hat, hat er dieselben Befugnisse wie an dieser Standardsoftware.

7.5 COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, stehen alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, auch an Beratungsergebnissen, im Verhältnis zum Kunden ausschließlich zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden oder seiner Mitarbeiter entstanden sind. Dies gilt insbesondere für das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte.

7.6 Im Übrigen finden für die Nutzung solcher Individualsoftware die Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen Anwendung.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bei Warenlieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden entstandenen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers, wenn Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen, sowie bei Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Kunden ist COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt vom Vertrag durch COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one. In diesen Handlungen oder der Pfändung der gelieferten Ware durch COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ist nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend gegen Schäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Kunde bereits jetzt an COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ab. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, seine Eigentumsrechte geltend machen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zu erstatten, haftet der Kunde für den COSIB GmbH und ihren Marken wie  z. Bsp. cloudservices.one, entstandenen Ausfall.

8.4 Der Kunde ist jederzeit widerruflich berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ohne COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zu verpflichten. Im Falle der Verarbeitung oder Verbindung verschafft der Kunde COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, Miteigentum an der neuen oder verbundenen Sache in dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert der Vorbehaltsware von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zu der Summe der Rechnungswerte sämtlicher verwendeten fremden Waren einschließlich der Bearbeitungskosten steht. Für die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, unter Vorbehalt gelieferte Ware.

8.5 Der Kunde darf im Eigentum von COSIB GmbH und weiterer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, oder Miteigentum stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen veräußern; dies gilt jedoch nur, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, schon jetzt im Voraus die gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts (incl. Umsatzsteuer) von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zuzüglich eines Sicherungszuschlags von 10 v.H. ab. COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nimmt die Abtretungen hiermit an.

8.6 Der Kunde ist berechtigt, die nach vorstehend Ziffer 8.5 an COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, abgetretenen Forderungen bis zu dem jederzeit zulässigen Widerruf von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, einzuziehen. COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, wird von diesem Widerrufsrecht nur aus wichtigem Grund Gebrauch machen. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Drittschuldner von der Abtretung an COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zu unterrichten und COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu verschaffen.

8.7 Der Kunde darf die im Eigentum von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, oder Miteigentum stehende Vorbehaltsware nicht an Dritte als Sicherheit übereignen oder verpfänden, die Forderungen aus der Weiterveräußerung weder an Dritte abtreten oder mit ihnen aufrechnen, noch mit seinen Abnehmern bezüglich dieser Forderungen ein Abtretungsverbot vereinbaren. Im Falle einer Globalzession durch den Kunden sind die an COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, abgetretenen Forderungen ausdrücklich auszunehmen.

8.8 Übersteigt der Wert der für COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, bestehenden Sicherheiten die Forderungen von COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, gegenüber dem Kunden insgesamt um mehr als 10 v.H., so ist COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der diese Grenze übersteigenden Sicherheiten verpflichtet, wobei die Auswahl der freizugebenden Gegenstände im einzelnen COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, obliegt.

8.9 Der Kunde wird die im Eigentum der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, befindlichen Liefergegenstände gegen Verlust und Zerstörung versichern.

9. Mitwirkung des Vertragspartners

9.1 Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation eines Computersystems wie z. B. Kabelverlegung oder Setzen von Steckdosen, lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, so verlängert sich die Frist zur Lieferung bzw. Leistung gemäß der zwischen dem Kunden und der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, neu zu treffenden Vereinbarung. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, bleiben die Rechte der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen unberührt.

9.2 Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung des Liefergegenstandes nach den Vorgaben der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, bzw. des Herstellers her.

9.3 Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

9.4 Auf Anforderung der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, stellt der Kunde bei der Vertragserfüllung Lagerraum, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung. Leitungskosten trägt der Kunde.

9.5 Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit. Der Kunde ermöglicht der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

9.6 Der Kunde wird zusammen mit den Liefergegenständen nur Zubehör und Betriebsmittel verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.

10. Übergabe und Abnahme

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäße Ware zu übernehmen und, soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, die Lieferung und Leistung abzunehmen.

10.2 Sind im Vertrag Teilwerke definiert, so ist der Kunde verpflichtet, die von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zur Verfügung gestellten Teilwerke abzunehmen. Bei der Abnahme der später ausgeführten und erbrachten Leistungen wird nur noch geprüft, ob die früher abgenommenen Teile auch mit den Teilen korrekt zusammenwirken.

10.3 Bleibt der Kunde mit der Annahme bzw. Abnahme der Liefergegenstände bzw. der Leistung länger als vierzehn Tage ab Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, in Verzug, so kann die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, dem Kunden eine Nachfrist von vierzehn Tagen zur Annahme des Liefergegenstandes bzw. der Leistung setzen.

10.4 Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu verlangen, wenn der Kunde die Nichtannahme der Liefergegenstände bzw. der Leistung zu vertreten hat.

10.5 Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag nicht imstande ist.

10.6 Verlangt die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Preises der Liefergegenstände bzw. der Leistung. Der Schadensbetrag ist höher, wenn COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, einen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden wird seinerseits ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ein geringerer Schaden entstanden ist.

10.7 Die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, kann im Fall des Annahmeverzuges des Kunden Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die sie für die erfolglose Bereitstellungsanzeige sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Liefergegenstände machen musste.

11. Sachmängel bei Lieferungen und Werkleistungen

11.1 Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware, Standard- und Individualsoftware und Firmware nicht garantiert werden. Die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

11.2 Bei Warenlieferungen hat der Kunde den Liefergegenstand unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen und eventuelle Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage nach Empfang, bei versteckten Mängeln sieben Werktage nach Erkennbarkeit, schriftlich bei COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, anzuzeigen. Werkleistungen sind vom Kunden unverzüglich nach Leistungserbringung abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Bei Verletzung vorstehender Obliegenheiten sind Nacherfüllungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

11.3 Im Falle rechtzeitig gerügter Mängel des Liefergegenstands, nicht oder nur unter Vorbehalt abgenommener Werkleistung sowie im Falle von bei der Abnahme nicht bekannten Mängeln hat der Kunde zunächst nach Wahl von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung, es sei denn, die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, hat in den produktspezifischen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die hierzu notwendigen Aufwendungen, wie z.B. Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten, trägt COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nur, soweit diese Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefer- oder Leistungsgegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den vereinbarten Liefer- oder Leistungsort verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ist der Liefergegenstand Software, ist die Anweisung zur Umgehung des Softwaremangels eine ausreichende Nachbesserung. Ersetzte Teile werden das Eigentum von COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, und sind an COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zurückzugeben.

11.4 Soweit COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, die Beseitigung des Mangels binnen vom Kunden zu setzender angemessener Frist nicht gelingt sowie bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach Ziffer 15 nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder – sofern die Pflichtverletzung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nicht nur unerheblich ist – vom Vertrag zurücktreten.

11.5 Die Einstandspflicht von COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, für Sachmängel erlischt, wenn der Liefer- oder Leistungsgegenstand vom Kunden eigenmächtig, insbesondere durch Einbau von fremden Teilen, bei Software durch Nachprogrammierung, verändert worden ist oder der Kunde während der Gewährleistungsfrist Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers des Liefergegenstandes entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf diese Maßnahmen nicht zurückzuführen ist. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde das Recht, einen Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, mit der Beseitigung eines Mangels im Verzug ist. In allen diesen Fällen ist COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, sofort zu verständigen.

11.6 COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener Wartungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Der Nacherfüllungsanspruch entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen- , Herstellerbezeichnung oder andere den Liefergegenstand individualisierende Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht worden sind.

11.7 Mängelansprüche – einschließlich Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, beruhen– verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung (bei Lieferungen) bzw. ab Abnahme (bei Werkleistungen). Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreibt, wie z.B. gemäß § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsansprüche beim Verbrauchsgüterkauf). Für Ersatzstücke bzw. Nachbesserung haftet COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefer- oder Leistungsgegenstand geltenden Verjährungsfrist.

11.8 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur dann in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, berechtigt, die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

12. Ergänzende Sonderbestimmungen für den Softwarekauf und die Softwareerstellung

12.1 Bei Software ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, jegliche Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Gegenstand der Gewährleistung ist daher Software, die grundsätzlich den in der jeweiligen Programmdokumentation gemachten Angaben entspricht. Vorbehaltlich einer etwaigen ausdrücklichen Garantieübernahme in der Auftragsbestätigung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, gelten die Angaben in der Programmdokumentation und sonstigen Programmbeschreibungen nicht als Beschaffenheitsgarantie im Sinne der §§ 443 und 639 BGB.

12.2 Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der Programmdokumentation angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die Nutzung der Software verhindert oder nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Unvollkommenheiten der Software, welche ihren Einsatzzweck nicht vereiteln oder wesentlich behindern, sind von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst.

12.3 COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, leistet keine Gewähr für Fehler der Software,

  • die durch Anwendungsfehler seitens des Kunden verursacht worden sind und die bei sorgfältiger Hinzuziehung der Programmdokumentation hätten vermieden werden können; dies gilt auch bei nicht vorhandenen oder unzureichenden Backup-Maßnahmen; 
  • aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren, von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nicht zu vertretenden Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfall etc.; 
  • die auf Fehlern der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer Hersteller beruhen; – die darauf beruhen, dass die Software vom Kunden oder Dritten geändert wurde.


12.4 Im Falle des Auftretens von Fehlern im Sinne von Ziffer 12.2 ist der Kunde verpflichtet, COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, alle zur Fehleranalyse und Nachbesserung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, bzw. den von ihr beauftragten Personen uneingeschränkten Zugang zu der Software und dem System des Kunden, auf dem diese installiert ist, zu gewähren. Eine Fehlermeldung muss Informationen über die Art des Fehlers, die Anwendung, bei der der Fehler aufgetreten ist, sowie die Arbeiten, die zur Beseitigung des Fehlers durchgeführt wurden, enthalten. Der Fehler muss so beschrieben sein, dass er reproduzierbar ist. Nimmt COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, auf Anforderung des Kunden eine Fehleranalyse vor und stellt sich heraus, dass kein Fehler vorliegt, zu dessen Beseitigung COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, verpflichtet ist, kann COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, dem Kunden den entsprechenden Aufwand auf der Grundlage der jeweils gültigen Stundensätze von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, in Rechnung stellen.

12.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf solche Fehler, die bereits bei Ablieferung oder Abnahme der Software vorhanden waren. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, Änderungen an der Software vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt oder die Software nicht in Übereinstimmung mit der jeweiligen Programmbeschreibung nutzt oder mit einem anderen System (Hard- und Software) einsetzt als demjenigen, für welches die Software konfiguriert wurde.

13. Rechtsmängel

13.1 COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dafür ein, dass die von ihr erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die ihrer vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden entgegenstehen.

13.2 In dem Fall, dass Dritte solche Rechte geltend machen, wird sich COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nach besten Kräften bemühen, auf ihre Kosten den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Kunde wird COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, von der Geltendmachung solcher Rechte Dritter unverzüglich unterrichten und COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, hat dem Kunden entstandene notwendige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

13.3 Wenn feststeht, dass Rechtsmängel bestehen, ist COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nach ihrer Wahl berechtigt, – durch geeignete Maßnahmen die die vertragsgemäße Nutzung der Leistung beeinträchtigenden Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen oder – die Leistung in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und so weit dadurch die gewährleistete Funktionalität der Leistung nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde muss einen neuen Softwarestand übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme für ihn nicht zu Unangemessen-, Anpassungs- und Umstellungsproblemen führt.

13.4 Soweit COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, die Beseitigung des Rechtsmangels nach vorstehend Ziffer 13.3 binnen vom Kunden zu setzender angemessener Frist nicht gelingt, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach Ziffer 15 nach seiner Wahl Minderung (Herabsetzung der vereinbarten Vergütung) verlangen oder – sofern der Rechtsmangel nicht nur unerheblich ist – den Vertrag kündigen.

13.5 Für die Verjährung von Ansprüchen wegen Rechtsmängeln gilt Ziffer 11.7 entsprechend.

13.6 Die vorstehenden Bestimmungen über die Nacherfüllung gelten auch für separate Dienstleistungen und Beratungen, die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, aufgrund gesonderter Verträge für den Kunden erbringt.

14. Herstellergarantien

14.1 Ist die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden eine über die Nacherfüllung hinausgehende Garantie, wird die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, nicht ein.

15. Haftung

15.1 Die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Nichterfüllung übernommener Garantien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, beruhen. Die Haftungsbegrenzung auf die Deckungssummen unserer Haftpflichtversicherung besteht in Höhe von € 2 mio. für Personenschäden, € 1 mio. für Sachschäden und € 500.000 für Produktvermögensschäden innerhalb der Deckungssumme für Sachschäden. COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, weist ausdrücklich darauf hin, dass über eine Zusatzdeckung (so genannte Excedentendeckung) eine Erhöhung der Deckungssummen auf Anfrage möglich ist.

15.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haftet die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, auch in diesen Fällen nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

15.3 Die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, haftet darüber hinaus, soweit sie gegen aufgetretene Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

15.4 Ist der Kunde Kaufmann, ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.5 Im Übrigen ist die Haftung der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen oder Daten.

15.6 Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres nach Übergabe bzw. Abnahme.

15.7 Die vorstehenden Bestimmungen über die Nacherfüllung gelten auch für separate Dienstleistungen und Beratungen, die COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, aufgrund gesonderter Verträge für den Kunden erbringt.

16. Ausfuhrgenehmigungen

16.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich an die jeweils geltenden ausfuhrwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die einschlägigen EG-Verordnungen für Ausfuhr und Verbringung, zu halten.

16.2 Auf Verlangen von COSIB GmbH und weiterer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, hat der Kunde eine Endverbleibserklärung vorzulegen, die den Anforderungen der in Ziffer 12.1 genannten Bestimmungen entspricht.

17. Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen

17.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

18. Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache

18.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zuständige Gericht, nämlich Mönchengladbach. 18.2 Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. 18.3 Die Vertragssprache ist deutsch.

19. Salvatorische Klausel

19.1 Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

19.2 Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

19.3 Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß § 18 Abs. 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.

20. Allgemeine Bestimmungen

20.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one.

20.2 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der COSIB GmbH und ihrer Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.

20.3 Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteueridentifikationsnummer der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, bekannt zu geben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports der Liefergegenstände und der statistischen Meldepflicht an die COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, zu erteilen.

20.4 Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von der COSIB GmbH und ihren Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist, wobei die Interessen des Kunden zu berücksichtigen sind.

21. Newsletter

21.1 COSIB GmbH und ihre Marken wie z. Bsp. cloudservices.one, verwendet zum Versand des Newsletters den Listenprovider Brevo (Sendinblue GmbH). Brevo ist ein Angebot der Sendinblue GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin. Wenn Sie sich für unseren Newsletter registrieren, werden die Daten, die Sie bei der Newsletterregistrierung angeben, an Brevo übertragen und dort gespeichert. Nach der Anmeldung erhalten Sie von Brevo eine E-Mail, um Ihre Anmeldung zu bestätigen.

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